Bieten Sie in Ihrem Online-Shop Steinschmuck an? Dann sucht Ihre Kundschaft sicher häufig auch nach “Heilsteinen”, mit denen sich ihrer Überzeugung nach bestimmte Krankheiten behandeln lassen.
Die it-recht-kanzlei aus München hat jetzt einen interessanten Artikel zu der rechtlichen Situation veröffentlicht: “Werbung mit Heilversprechen und alternativen Heilmethoden: Zu Risiken und Nebenwirkungen im e-Trade”
Bei uns finden Wiederverkäufer eine sehr große Auswahl an Steinschmuck. Ob er “wirkt”? Ich weiß es nicht. Obwohl: mir ist kein Fall bekannt, in dem ein schöner großer Anhänger mit einem Mondstein oder einem Amethyst keine Wirkung gezeigt hätte 🙂
Eine Antwort auf „Schmuck mit Heilsteinen – die rechtliche Seite“