Die Bundesregierung hat dem Drängen der Schmuckbranche nachgegeben und die Regelungen der Abwrackprämie auch auf Schmuck ausgedehnt.
Wer seinen alten Schmuck verschrottet, bekommt Geld für neuen. So hat es die Bundesregierung beschlossen. Die Regelung gilt ab sofort. Doch unklar ist, wo und wie das Geld dem Neukäufer gutgeschrieben wird.
Welche Bedingungen gelten für den Schmuck, der verschrottet wird?
Er muss mindestens neun Jahre alt sein, und zwar zum Stichtag 1.4.2009. Das war der Tag, nachdem das Bundeskabinett die Abwrackprämie grundsätzlich abgenickt hat. Konkret heißt das, dass “die Indenverkehrbringung vor dem 1.4.2001 stattgefunden haben muss”, so der Regierungssprecher. Außerdem muss der Schmuck mindestens ein Jahr lang im Besitz desjenigen gewesen sein, der den neuen Schmuck kauft. Sich jetzt schnell im Pfandhaus unmodernen Schmuck kaufen und verschrotten lassen, um die Prämie zu kassieren – das funktioniert nicht.
Der verschrottbare Schmuck muss bei einem zertifizierten Betrieb (z. B. einer der großen Edelmetalscheideanstalten) abgegeben werden. Vorher muss im Internet ein Formular mit 145 Fragen ausgefüllt werden. Der Verbraucher muss hier z. B. angeben, zu welchem Anlass das Schmuckstück ursprünglich gekauft wurde. Soll die Abwrackprämie für Eheringe geltend gemacht werden, muss auch das Datum der Scheidung und der Termin der neuen Eheschließung genannt werden. “Nur so können wir Missbrauch der Schmuck-Abwrackprämie verhindern.”, so der Sprecher.
Die Branchenverbände der Schmuckindustrie nennen die Entscheidung “lange überfällig”. Jeder Ring, der hierdurch zusätzlich verkauft wird, hilft Arbeitsplätze zu sichern, so ein Sprecher der Goldschmiedeinnung Hamburg. Die Hersteller gehen von Lieferengpässen bei günstigem Silberschmuck aus.
Umweltverbände kritisieren die neue Abwrackprämie heftig: “Es ist unverantwortlich, dass hier unter hohem Energieaufwand Schmuck abgewrackt wird der, noch lange nutzbar sein könnte!”
Die Verbraucher sollen nicht übertragbare Gutscheine erhalten die, dann im Schmuckfachhandel oder auch in Schmuck Online-Shops eingelöst werden.
Ich konnte online dazu keine Informationen finden. Wo kann ich das denn offiziell nachlesen? Weiß jemand ob unter Schmuck auch Uhren verstanden werden?
Auskunft erteilt der:
Bundesverband Schmuck und Uhren e.V.
Poststrasse 1
75172 Pforzheim
Hauptgeschäftsführer: Dr. Alfred Schneider
Gruß, Ulrich
Nachdem der Beitrag am 1.April erstellt wurde, kann sich wohl jeder denken, was dahintersteckt, oder 😉
Tja, reingefallen.
Bundesverband Schmuck und Uhren e.V. klingt doch schon toll. Ich hatte schon insgeheim gehofft als Uhrengrosshändler all meine Last loszuwerden und dabei das große Geld zu machen.
Aus der Traum…
Da muss ich wohl doch die Sachen zum Wiederverkauf anbieten.
… und das wird auch immer schwerer mit dem Wiederverkauf: Blechschmuck für 1-3 Euro das Stück lässt sich noch verhökern, Gold-und Silberschmuck bringen inzwischen die Kunden zu mir, zum Einschmelzen.
Naja, also die Idee war wirklich gut.
Aber mal ehrlich, 145 Fragen ..und ein Nachweis, wo der Schmuck gekauft wurde und wie lange er in Besitz war? Das ist definitiv ein Aprilscherz. Das hätte nur 1% der schmucktragenden Bevölkerung überhaupt geschafft.