Vor einiger Zeit habe ich etwas über die Probleme beim Import von Schmuck in die Schweiz geschrieben. Jetzt hat mir Paul Marti, der Chef des schweizer Zentralamts für Edelmetallkontrolle, höchstpersönlich geschrieben und einige Anmerkungen gemacht. Gerne gebe ich diese Informationen “direkt von der Quelle” hier weiter. Vielen Dank in die Schweiz!
Sehr geehrter Herr Schepp,
In Ihrem Blogbeitrag bezüglich den Import von Silberschmuck in die Schweiz schreiben Sie, diese sei etwas eigen und dass beim Grenzübertritt nebst einer Prüfung der Schmuckstücke noch zusätzlich eine “Verantwortlichkeitsmarke” eingeschlagen werde. Das stimmt so nicht ganz.
Nicht nur die Schweiz verlangt eine Verantwortlichkeitsmarke (VM), sondern praktisch alle übrigen europäischen Staaten ausser Griechenland, Belgien, Luxemburg und Deutschland. Sie steht also gar nicht alleine da mit dieser Bestimmung. Auch trifft Ihre Darstellung nicht zu, wonach bei der Grenzkontrolle nochmals eine VM eingeschlagen wird, erst recht keine vom Zoll. Fehlt eine registrierte VM, so kann Ihr Kunde einen – durch die Edelmetallkontrolle vermittelten – Inhaber einer VM beauftragen, Schmuckstücke mit seiner VM nachzustempeln. Dies wird aber nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Nebst einer Feingehaltsangabe, z.B. “925”, muss jedes Schmuckstück mit einer in der Schweiz eingetragenen VM bezeichnet sein. Beide Angaben sind aber bereits vom Hersteller resp. vom Versender im Ausland anzubringen. Die Schmuckstücke sind also schon vor der Einfuhr in die Schweiz mit den erforderlichen Stempeln zu versehen. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern wie z.B. Holland,England, Irland, Polen etc., wo Schmuckstücke ab einem bestimmten Minimalgewicht (national unterschiedlich) zusätzlich noch mit einem amtlichen Stempel versehen werden, ist dies in der Schweiz nicht der Fall. Die amtliche Prüfung und Stempelung wird nur für Uhrgehäuse aus Edelmetallen verlangt.
Beim Grenzübertritt werden die Schmuckstücke stichprobenweise, einerseits auf das Vorhandensein der vorgeschriebenen Stempel, andererseits auf Erfüllung der materiellen Bestimmungen (Feingehalt, allfällige unedle Metallteile oder unzulässige Oberflächenveredlungen), geprüft. Diese Untersuchungen finden im Laufe der Zollabfertigung statt und sind – sofern es nichts zu beanstanden gibt – gebührenfrei. Will ein Anbieter aus dem Ausland seinen Kunden also Ärger ersparen, dann vergewissert er sich vor dem Versand seiner Ware über deren Übereinstimmung mit bestehenden Vorschriften.
Zu Ihrer Information fügen wir nachstehend eine Broschüre bei, in welcher die wichtigsten Vorschriften der Schweizer Edelmetallkontrollgesetzgebung leicht verständlich zusammengefasst sind. Für die Beantwortung allfälliger Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zum Schluss möchten wir Sie bitten, Ihren oben erwähnten Blogbeitrag zu löschen oder doch mindestens den tatsächlichen Begebenheiten anzupassen.
Besten Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüssen
Paul Marti
Chef Zentralamt für Edelmetallkontrolle
Die angesprochene Broschüre wird von Seiten der schweizer Edelmetallkontrolle leider noch nicht zum Download angeboten. Deswegen stelle ich sie hier für alle Interessierten bereit. Einfach auf den Link klicken und die Informationen zum Import von Silber, Gold und Uhren in die Schweiz herunterladen.
Das klingt schon interessant.Naja, die Probleme beim Import von Schmuck könnten doch sehr tief gefährlich werden.Es ist sehr gut, dass diese Infos schon ermittelt sind.Hoffentlich klappt bald alles damit.